Zum Hintergrund: Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz vom Juli 2021 schreibt eine Personalbemessung für die Pflege und Betreuung in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen vor. Dabei werden Personalobergrenzen vorgeschrieben sowie die Vereinbarung von Mindestpersonalschlüsseln für jedes Bundesland vorgegeben – sofern es keine länderspezifischen Regelungen gibt. Für Bayern hätten die neuen Vorgaben eine Absenkung der bis zum 30.06.2023 möglichen Personalmenge zumindest für neue Einrichtungen bedeutet, da der bisherige Personalschlüssel in Bayern über jenem liegt, den das neue Gesetz vorschreibt.
Weingärtner: „Es ist damit gelungen, eine Regelung zu vereinbaren, die weiterhin die bisherige Personalausstattung in bayerischen Einrichtungen ermöglicht.“ Bayern, so Weingärtner, ist damit das einzige Bundesland, in dem bisher eine derartige Neuregelung für die Personalbemessung in der vollstationären Pflege abgeschlossen werden konnte. Unter Federführung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern haben die Vertretungen der Einrichtungen mit den Pflegekassen und Bezirken verhandelt, um dies abzuwenden.
In der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind das Bayerische Rotes Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Landes-Caritasverband Bayern, die Diakonie Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern organisiert.
Gemeinsam erbringen die Verbände mit über 455.000 hauptamtlichen und rund 136.500 ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen rund 75 Prozent aller sozialen Dienstleistungen in Bayern. Rund sechs Prozent aller Beschäftigten im Freistaat, davon allein rund 95.000 in Pflegeheimen, arbeiten in der Sozialwirtschaft. Als Verband unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege Bayern ihre Mitglieder durch Koordination und Absprachen bei der Realisierung von Zielen, mit denen sie ihren Beitrag dazu leisten, Bayern sozial zu gestalten.