Wichtig sei es aber nun, so Piendl, dass der Schutzschirm in Bayern seine volle Wirkung entfalten kann: „Die Umsetzung muss unbürokratisch und konstruktiv erfolgen, die Zuschusshöhe, die die Leistungsträger zahlen, muss zudem für die sozialen Dienste und Einrichtungen kostendeckend und damit existenzsichernd sein. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern fordert die Bayerische Staatsregierung deshalb dazu auf, von der Öffnungsklausel für die Länder im SoDEG Gebrauch zu machen und für Bayern einen höheren Zuschusssatz als 75 Prozent der durchschnittlichen Zuwendungen pro Monat zu ermöglichen. Denn entgegen der irrigen Annahme, soziale Dienstleister könnten in diesen Krisenzeiten Kosten reduzieren, sind sie doch vielmehr mit Mehrausgaben z.B. für Schutzausstattung belastet. Zudem setzen wir uns für einen eigenen bayerischen Schutzschirm für soziale Träger ein, um deren Liquidität und damit Fortbestand zu sichern.“
In der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind das Bayerisches Rotes Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Landes-Caritasverband Bayern, die Diakonie Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern organisiert. Gemeinsam erbringen die Verbände mit ihren rund 335.000 Mitarbeitenden rund 75% aller sozialen Dienstleistungen in Bayern.