Der Ehrenamtsnachweis Bayern dokumentiert Ehrenamtlichen namentlich, dass sie in einer bestimmten Zeit eine bestimmte Tätigkeit (die beschrieben wird) im Rahmen eines ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen Engagements geleistet haben, für die bestimmte Fähigkeiten (Kompetenzen) nötig waren.

Außerdem werden Aus- und Fortbildungen, die im Zusammenhang mit dem ehrenamtlichen, freiwilligen und/oder bürgerschaftlichen Engagement absolviert wurden, bescheinigt.

Der Ehrenamtsnachweis Bayern beschränkte sich zunächst nur auf den sozialen Bereich. Hierzu gehören soziale und caritative Tätigkeiten

  • bei den Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz, Israelitische Kultusgemeinden) und ihren angeschlossenen Verbänden und Einrichtungen,
  • bei katholischen und evangelischen Pfarreien und Verbänden,
  • bei Kommunen (zum Beispiel Behinderten-, Senioren-  und Ausländerbeiräte) und staatlichen Stellen,
  • in Wirtschaft und Gewerkschaften.

Mittlerweile findet der Ehrenamtsnachweis aber auch großen Anklang in anderen Bereichen, z. B. im Sport und im kulturellen Bereich. 

Der Ehrenamtsnachweis Bayern kann auch an Personen vergeben werden, die für dieselbe Tätigkeit bereits anderweitige Ehrenamtsbescheinigungen, z. B. von der Kommune, ihrem Verein oder Verband erhalten haben.

Unterschied zur Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte setzt ein Engagement von mindestens 5 Stunden wöchentlich oder 250 Stunden jährlich voraus. Neben der Anerkennung des Engagements sind mit der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen bei rund 4000 Akzeptanzstellen in Bayern verbunden. Die Karte wird durch teilnehmende Landkreise und kreisfreie Städte ausgestellt. Der Ehrenamtsnachweis dagegen ist eine Urkunde und das Beiblatt macht die Kompetenzen des Ehrenamtlichen sichtbar.

Homepage www.ehrenamtsnachweis.de.