70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention am 28. Juli 2021 - Integration von Anfang an!

München, 27. Juli 2021 – Vor 70 Jahren wurde die Genfer Flüchtlingskonvention verabschiedet – eines der ersten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Rechte von Flüchtlingen zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Religionsfreiheit, auf Bewegungsfreiheit, auf Bildung und das Recht zu arbeiten. Außerdem sollen Flüchtlinge die gleiche gesundheitliche Versorgung erhalten können wie Menschen im Zufluchtsland.

Menschenrechte gelten auch für Geflüchtete

„Die in der Flüchtlingskonvention formulierten Rechte, müssen auch Geflüchteten in Deutschland gewährleistet werden“, fordert Margit Berndl, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und Vorständin des Paritätischen in Bayern. Das sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit, da Deutschland Vertragsstaat ist. Deutschland könne schwerlich andere Staaten wegen Menschenrechtsverletzungen anprangern, wenn Menschenrechte je nach Herkunft auch hier unterschiedlich interpretiert werden.

„Der Zugang zu Sprachkursen, zu Bildung und Arbeit ist außerdem der zentrale Schlüssel für gelingende Integration. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Damit Integration erfolgreich sein kann, müssen Geflüchtete von Anfang an die Chance dazu bekommen, sich zu integrieren,“ so Berndl weiter.

Verharren in Wartestellung verstärkt psychische Belastung

Bei den meisten Geflüchteten sei der Wille, möglichst schnell eine Arbeit zu finden, die Sprache zu lernen und im Aufnahmeland anzukommen, gerade am Anfang sehr groß. Oft werde dieser anfängliche Elan durch strukturelle und gesetzliche Barrieren abgebremst. Je länger Geflüchtete darauf warten müssten, mit dem Leben in Deutschland starten zu können, umso schwieriger gestalte sich später die Integration. Oft sind Geflüchtete gezwungen monate- oder jahrelang in Wartestellung zu verharren. Auch psychische Folgen der Flucht verstärken sich durch fehlende Struktur und Sicherheit im Aufnahmeland und durch fehlende Behandlungsmöglichkeiten.

Geflüchtete brauchen frühzeitig Zugang zu psychosozialen Angeboten

Laut Schätzungen leiden etwa 30 Prozent der Geflüchteten unter Traumafolgestörungen. „Sie brauchen frühzeitig Zugang zu psychosozialer Beratung und Therapie. Um eine bedarfsgerechte Versorgung von Anfang an zu ermöglichen, müssen Geflüchtete frühzeitig auch zu staatlich finanzierten psychosozialen und therapeutischen Angeboten uneingeschränkt Zugang erhalten“, fordert Berndl abschließend.

Hintergrundinformationen:

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ist ein völkerrechtliches Abkommen, das 1951 verabschiedet wurde, 1954 in Kraft trat und offiziell "Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge" heißt. Es bildet bis heute die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts. Die GFK definiert, wer ein Flüchtling ist und welche rechtlichen Schutzgarantien, Hilfen und sozialen Rechte die Unterzeichnerstaaten Flüchtlingen gewähren müssen. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf Religions- und Bewegungsfreiheit, das Recht, zu arbeiten, oder das Recht auf Bildung.

Gleichzeitig beschreibt das Abkommen die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss. Flüchtlinge müssen die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes respektieren. Mit dem Protokoll von 1967 wurde der Wirkungsbereich der Konvention sowohl zeitlich als auch geografisch erweitert. 149 Staaten sind bisher beigetreten.

In der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind das Bayerisches Rotes Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Landes-Caritasverband Bayern, die Diakonie Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern organisiert. Als Verband unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege Bayern ihre Mitglieder durch Koordination und Absprachen bei der Realisierung von Zielen, mit denen sie ihren Beitrag dazu leisten, Bayern sozial zu gestalten. Gemeinsam erbringen die Verbände rund 75 Prozent aller sozialen Dienstleistungen in Bayern. Sie unterstützen Geflüchtete und andere Zugewanderte bei der Integration mit hauptamtlicher Flüchtlings- und Integrationsberatung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdiensten, Projekten und Maßnahmen sowie Koordination von ehrenamtlichen Helfer*innen.  Diese Angebote werden mit staatlichen Fördergeldern und Eigenmitteln finanziert.