Noch ein knappes halbes Jahr, dann tritt die dritte Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 in Kraft – mit der Einführung der Eingliederungshilfe als eigenes Leistungs- und Vertragsrecht in das SGB IX und der daraus folgenden Trennung der neuen Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe. Die Rahmenvertragsverhandlungen in den Ländern laufen auf Hochtouren, obwohl selbst auf Bundesebene noch viele Einzelfragen der Systemumstellung ungeklärt sind.