Die kommende generalistische Pflegeausbildung und die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes mache es laut Bammessel ohnehin notwendig, dass über die Finanzierung der Ausbildungsvergütung verhandelt wird. Die geplante Refinanzierung der Ausbildung müsse tariflich oder ausbildungsvertraglich festgelegte Vergütungen ohne Abstriche abdecken. Gleichzeitig müsse vermieden werden, dass nicht tarifgebundene Träger mit niedriger bezahlten Ausbildungsverträgen einen Vorteil aus Pauschalen ziehen. „Auch deshalb halten wir es für sinnvoll, wenn allgemeinverbindliche Mindeststandards für die Ausbildung in der Altenpflege eingeführt werden“, betonte Bammessel im Namen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern. „Zu diesen Standards gehören auch Regeln für die Zahl der Urlaubstage oder die Freistellung zur Prüfungsvorbereitung. Die Wohlfahrtsverbände bieten hier bereits ein hohes Niveau – wir möchten, dass dies für alle Auszubildende in der Pflege gilt und sind uns dabei mit Hermann Imhof einig.“
Derzeit werde diskutiert, auf welchem Weg diese Standards am besten zu erreichen seien. Dazu seien im Herbst auch Gespräche mit dem Sozial- und mit dem Pflegeministerium geplant.
Die in der Freien Wohlfahrtspflege Bayern zusammengeschlossenen Verbände sind die Arbeiterwohlfahrt, das Bayerische Rote Kreuz, die Caritas, das Diakonische Werk Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband. In Bayern unterhalten die Wohlfahrtsverbände und ihre angeschlossenen Organisationen rund 14.500 Facheinrichtungen und Projekte im gesamten sozialen Bereich. Sie beschäftigen etwa 350.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich engagieren sich im Raum der Freien Wohlfahrtspflege Bayern etwa 250.000 Menschen ehrenamtlich – zum Beispiel in Verbandseinrichtungen oder Kirchengemeinden.