Sozialpolitische Positionen

Empfehlungen der Freien Wohlfahrtspflege Bayern zum effektiven Gewaltschutz für geflüchtete Frauen und Frauen mit Kindern in Flüchtlingsunterkünften

Gewaltprävention und -schutz in Flüchtlingsunterkünften für vulnerable Gruppen wie Frauen und Kinder, Behinderte, Homosexuelle oder religiöse Minderheiten ist eine Verpflichtung und Anforderung, die sich für Deutschland aufgrund nationaler und internationaler Vorschriften wie dem CEDAW-Übereinkommen, der europäischen Charta für Menschenrechte, der Istanbul-Konvention, der EU-Aufnahmerichtlinie und dem Grundgesetz ergibt.

Gewaltprävention und -schutz in Flüchtlingsunterkünften sollte grundsätzlich für alle geflüchteten Menschen in den Einrichtungen gewährleistet sein und sich auf alle Formen von Gewalt beziehen.

Die folgenden Anforderungen und Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf Maßnahmen zu Prävention, Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen (und ihren Kindern). Nach der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und der Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) gelten Migrantinnen, Flüchtlingsfrauen und asylsuchende Frauen als besonders schutzbedürftige Gruppen, denen verschiedene Maßnahmen für Prävention, Intervention und Rechtsschutz zustehen.

Viele Geflüchtete haben massive Gewalt im Herkunftsland oder auf der Flucht erlebt. Frauen und Kinder sind dabei zusätzlich sexualisierter Gewalt ausgesetzt (z. B. Bedrohung durch sexuelle Gewalt in Kriegsgebieten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat, Gewalt in Verbindung mit schweren Repressalien innerhalb des Familienverbundes, sexuelle Nötigung und „Verkauf“ des Körpers während der Flucht). Insbesondere für allein geflüchtete Frauen ist geschlechtsspezifische Gewalt häufig sowohl Ursache als auch Folge der Flucht.

Daraus entstehen besondere Schutz- und Hilfebedarfe für (allein) geflüchtete Frauen, (allein) geflüchtete Frauen mit Kindern und schwangere Frauen. Dem muss in den verschiedenen Flüchtlingsunterkünften Rechnung getragen werden. Zurzeit ist die Situation von geflüchteten Frauen in Bayern häufig gekennzeichnet von unzureichend Schutz gewährender Unterbringung, mangelnder gesundheitlicher Versorgung sowie schwierigen Zugängen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten (über die Asylsozialberatung hinaus z. B. zu Schwangerschaftsberatungsstellen, Fachberatungsstellen bei Gewalt und Frauenhäusern).

Aus aktuellen Berichten wird zunehmend deutlich, dass geflüchtete Frauen und Kinder gewalttätigen Übergriffen in Unterkünften ausgesetzt sind.

Dieses Risiko, (erneut) traumatisierende Gewalt zu erleben, muss so weit wie möglich minimiert werden. Diesen Frauen muss gezielt eine schützende Unterbringung und weitere Unterstützung zuteilwerden, die es ihnen ermöglicht in einem sicheren Umfeld zur Ruhe zu kommen, sich zu stabilisieren und für sich (und ihre Kinder) ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit aufzubauen.

Mit der vorliegenden Positionierung formuliert die Freie Wohlfahrtspflege Bayern gemeinsame Zielvorstellungen, deren Umsetzung zur bestmöglichen Erreichung für den Gewaltschutz für Frauen und Kinder in Unterkünften für Geflüchtete und für die Verbesserung der Gewaltprävention bedürfen.