Vorbehaltsaufgaben in der Pflege

Digitale Fachveranstaltung

Seit dem 1. Januar 2020 wird generalistisch und damit nach einem umfassenden Pflegeverständnis ausgebildet. Zugleich definiert das Pflegeberufegesetz erstmals Vorbehaltsaufgaben für staatlich geprüfte Pflegefachpersonen. Tätigkeiten also, die weder Ärzt*innen noch Assistenz- oder Hilfskräfte übernehmen dürfen, sondern ausschließlich dreijährig oder akademisch ausgebildete Fachkräfte mit entsprechendem Abschluss. Für Pflegefachpersonen stellt sich die Frage, was die Vorbehaltsaufgaben für sie im pflegerischen Alltag konkret bedeuten. Unser Fachgespräch setzt dabei zunächst den Fokus auf die gesetzlichen und juristischen Bedingungen und Konsequenzen. Darüber hinaus möchten wir Ihnen wieder Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch geben, um gemeinsam über Erfahrungen, Chancen und Herausforderungen in der konkreten Umsetzung der Vorbehaltsaufgaben zu sprechen.