Zukünftig haben alle Pflegestudierenden mit Beginn des Studiums einen Ausbildungsvertrag mit einer vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus als Träger der praktischen Ausbildung.

Zukünftig haben alle Pflegestudierenden mit Beginn des Studiums einen Ausbildungsvertrag mit einer vollstationären, teilstationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus als Träger der praktischen Ausbildung.