Frauen und Kinder werden noch immer nicht ausreichend vor Gewalt geschützt. Das zeigen steigende Zahlen in den Veröffentlichungen der polizeilichen Statistiken.
Meyer: „Ausgerechnet für besonders vulnerable Gruppen sind die Hürden bei der Suche nach Schutz besonders hoch. Rentnerinnen, Studentinnen, Frauen im Arbeitslosengeldbezug oder Frauen ohne geklärten Aufenthaltsstatus wird durch ungeklärte Finanzierungsfragen der Weg ins Frauenhaus versperrt oder sie müssen ihren Aufenthalt selbst bezahlen, obwohl ihnen kein entsprechendes Einkommen zur Verfügung steht.“
Aufgrund häufiger Finanzierungsklärung fehlen Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern nicht selten zeitliche Ressourcen für die wichtige psychosoziale Arbeit mit den betroffenen Frauen und Kindern. Statt schnell unterstützen zu können, müssen vielfach erst Finanzierungsansprüche geklärt werden. Damit sich das ändert, ist eine bundesweite, einheitliche Regelung des Gewaltschutzes und die Absicherung der staatlichen Förderung durch ein Bundesgewalthilfegesetz dringend notwendig.
„Der flächendeckende Ausbau von Frauenhausplätzen sowie der Beratungsstellen zu allen Formen von Gewalt muss vorangetrieben werden, damit eine wohnortnahe Beratung allen Betroffenen zugänglich gemacht wird“, betont Meyer.
Zudem müssen bundeseinheitliche Mindeststandards gesetzt und in allen Bundesländern flächendeckend umgesetzt werden. Die europäische Richtlinie (Istanbul Konvention) bietet hierfür die fachlich adäquate Grundlage. Die dort vorgegebenen Standards sollten in einem Bundesgewalthilfegesetz aufgegriffen und flächendeckend bundesweit umgesetzt werden.
Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern vertritt als Landesarbeitsgemeinschaft mit den Verbänden Arbeiterwohlfahrt Landesverband Bayern, Diakonisches Werk Bayern, Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern, sowie der Caritas Bayern und dem Bayerischen Roten Kreuz 44 Frauenhäuser und 35 Beratungsstellen gegen Gewalt in Bayern und ist Trägerin der landesweiten Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Bayern (KohsG).
Die KohsG leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Entwicklung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder. Die KohsG befasst sich insbesondere mit der konzeptionellen Weiterentwicklung des Hilfesystems und führt bayernweite verbandsübergreifende Fachtagungen, Fortbildungen und Arbeitskreise durch und ist Impulsgeberin für aktuelle Themen. Die Geschäftsstelle der KohsG wird von der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finanziert.
Gemeinsam erbringen die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern mit über 455.000 hauptamtlichen und rund 136.500 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen rund 75 Prozent aller sozialen Dienstleistungen in Bayern. Rund sechs Prozent aller Beschäftigten im Freistaat, davon allein rund 95.000 in Pflegeheimen und weitere ca. 86.000 in Kindertagesstätten, arbeiten in der Sozialwirtschaft. Als Verband unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege Bayern ihre Mitglieder durch Koordination und Absprachen bei der Realisierung von Zielen, mit denen sie ihren Beitrag dazu leisten, Bayern sozial zu gestalten.