München, den 23.09.2024 – Die Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende werden auf Bundesebene festgelegt. Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern würde es begrüßen, wenn sich die bayerische Staatsregierung auf dieser Ebene für einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt einsetzt.
Eine „Arbeitspflicht“, setzt den Zugang der Betroffenen zu Arbeit und zum Arbeitsmarkt voraus. Das bedeutet ausreichende Angebote für gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten (80-Cent-Jobs) und Abbau von gesetzlichen Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Beides ist nicht gegeben.
Die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Brigitte Meyer dazu: „Die Debatte um eine Arbeitspflicht suggeriert eine fehlende Arbeitsbereitschaft der Geflüchteten, fördert Vorurteile und bekräftigt negative Stigmata.“ Die Erfahrungen aus den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege zeigten: Bei den meisten Asylbewerber*innen sei der Wunsch groß, eine Arbeit aufzunehmen. Jedoch seien die gesetzlichen und bürokratischen Hürden groß und das Angebot an gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten zu gering. Meyer betont: „Wir brauchen mehr Möglichkeiten und weniger Stigmatisierung durch auferlegte Pflichten.“
In der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind das Bayerische Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Landes-Caritasverband Bayern, die Diakonie Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern organisiert.
Gemeinsam erbringen die Verbände mit über 455.000 hauptamtlichen und rund 136.500 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen rund 75 Prozent aller sozialen Dienstleistungen in Bayern. Rund sechs Prozent aller Beschäftigten im Freistaat, davon allein rund 95.000 in Pflegeheimen und weitere ca. 86.000 in Kindertagesstätten, arbeiten in der Sozialwirtschaft. Als Verband unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege Bayern ihre Mitglieder durch Koordination und Absprachen bei der Realisierung von Zielen, mit denen sie ihren Beitrag dazu leisten, Bayern sozial zu gestalten.