Der Grund: Die gesetzliche Förderung der Kindertagesbetreuung deckt im Schnitt gerade einmal sechzig bis fünfundsechzig Prozent der Betriebskosten ab. „Diese Förderung erfolgt im Rahmen des Bayerischen Gesetzes zur Bildung, Erziehung und Betreuung, kurz BayKiBiG – aus dem Jahr 2005.“ Die Anforderungen an die Betreuung von Kindern hätten sich ebenso verändert wie die dem Gesetz zugrundliegenden Zahlen. So ist die durchschnittliche Besuchsdauer von fünf auf mittlerweile sieben Stunden gestiegen, die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund hat sich seit 2006 vervierfacht und auch der Verwaltungsaufwand hat deutlich zugenommen. „Die Folge: Mittlerweile müssen bis zu vierzig Prozent der Betriebskosten von den Kommunen als freiwillige Leistungen, den Trägern und den Eltern getragen werden.“
Sich vor diesem Hintergrund für eine bessere Bezahlung von beispielsweise Erzieherinnen und Erziehern einzusetzen, sei zwar lobenswert. Dies ist auch nach Ansicht der Wohlfahrtsverbände dringend notwendig. „Damit die freigemeinnützigen Träger von Betreuungseinrichtungen für Kinder auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben, müssen sie bessere Löhne zahlen können“, so Weingärtner. Dies bedeute im Augenblich aber: Höhere Zuschüsse durch die Kostenträger und höhere Beiträge für die Eltern.
Darum müsse auch die Finanzierung nach dem BayKiBiG angepasst werden. Nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege soll der gesetzliche Förderanteil an den Gesamtbetriebskosten deutlich steigen – auf mindestens achtzig Prozent. Die bisherigen zusätzlichen Förderungen, die ein Träger abhängig von Ausrichtung und Angebot beantragen kann, sollten hingegen entfallen. Auf den Prüfstand sollten ebenfalls auch die Beitragsgestaltung durch die Kommunen und in deren Folge die Elternbeiträge: „Es ist klar: Finanzschwache Kommunen erheben im Zweifelsfall höhere Elternbeiträge. Dies sorgt vor Ort für Chancenungleichheit zwischen den Eltern, die sie sich leisten können und jenen, die das nicht können.“
Weingärtner forderte von der Politik ein rasches Handeln. „Die auf dem Gipfel angekündigten Maßnahmen greifen – wenn überhaupt – erst in den kommenden Jahren.“ Sie sehe wenig, was den von Personalmangel gebeutelten Einrichtungen jetzt helfen würde. „Wenn in einer Münchner KiTa von heute auf morgen das Sommerfest abgesagt werden muss, weil ein Krankheitsausfall nicht mehr abgedeckt werden kann, bringen 180.000 neue Betreuungsplätze in fünf Jahren wenig.“
Die geplanten 6.000 zusätzlichen Teamkräfte etwa für Verwaltung, Küche oder andere Aufgaben sind für Weingärtner darum nur eine vorläufige Lösung. „Damit werden die Fachkollegen und -kolleginnen jetzt in den Einrichtungen etwas entlastet, und das ist gut und notwendig. Aber es bleibt der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.“ Denn der Personalbedarf selbst liegt bereits jetzt um ein Vielfaches darüber und wird in den kommenden Jahren – auch nach Schätzungen der bayerischen Staatsregierung – auf über 60.000 steigen.
In der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind das Bayerische Rotes Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Landes-Caritasverband Bayern, die Diakonie Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern organisiert.
Gemeinsam erbringen die Verbände mit über 455.000 hauptamtlichen und rund 136.500 ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen rund 75 Prozent aller sozialen Dienstleistungen in Bayern. Rund sechs Prozent aller Beschäftigten im Freistaat, davon allein rund 95.000 in Pflegeheimen und weitere ca. 86.000 in Kindertagesstätten, arbeiten in der Sozialwirtschaft. Als Verband unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege Bayern ihre Mitglieder durch Koordination und Absprachen bei der Realisierung von Zielen, mit denen sie ihren Beitrag dazu leisten, Bayern sozial zu gestalten.