Freie Wohlfahrtspflege Bayern: Gehörlosengeld jetzt zügig, verbindlich und in aus-reichender Höhe umsetzen

Wohlfahrtsverbände fordern mindestens 30 Prozent des Blindengelds als Einstieg – keine Kürzungen bestehender Leistungen

München, 8. Oktober 2026 – Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern begrüßt, dass das im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern versprochene Gehörlosengeld nun endlich greifbar wird. Noch im Dezember 2025 war die Einführung im Doppelhaushalt 2026/2027 ausgeblieben – ein herber Rückschlag für die Betroffenen. Nach den aktuellen politischen Entwicklungen fordern die bayerischen Wohlfahrtsverbände die Staatsregierung auf, jetzt zügig die notwendigen Schritte einzuleiten: Das Gehörlosengeld muss rasch, verbindlich und in ausreichender Höhe eingeführt werden.

„Gehörlose Menschen in Bayern warten seit Jahren auf dieses Signal. Das Versprechen steht im Koalitionsvertrag, der politische Wille ist erklärt, die Fachwelt hat sich klar positioniert. Jetzt darf es nicht bei Ankündigungen bleiben“, fordert Sven Göpel, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege Bayern. „Wir erwarten einen festen Umsetzungstermin und eine Höhe, die den tatsächlichen Mehrbedarf gehörloser Menschen auch abdeckt.“

Mindestens 30 Prozent des Blindengelds als Einstieg

Das Gehörlosengeld ist als pauschaler Nachteilsausgleich analog zum Blindengeld gedacht. Gehörlose, Ertaubte und an Taubheit grenzende Menschen haben im Alltag erhebliche behinderungsbedingte Mehrkosten – etwa für Gebärdensprachdolmetschung, technische Hilfsmittel oder barrierefreie Kommunikation in Beruf, Familie, Ehrenamt und Freizeit. Bislang sind sie auf ein lückenhaftes System aus Einzelfallregelungen und aufwendigen Antragsverfahren angewiesen. Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern fordert daher, das Gehörlosengeld auf mindestens 30 Prozent des bayerischen Blindengelds festzulegen – so, wie es auch der Landesverband Bayern der Gehörlosen als Mindesteinstieg fordert. Daneben müssen bestehende Leistungen für gehörlose Menschen uneingeschränkt erhalten bleiben.

Hintergrund

Laut Zahlen des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) leben in Bayern rund 15.000 Menschen mit einem Hörverlust von mindestens 80 Prozent. Andere Bundesländer gewähren gehörlosen Menschen bereits seit Langem einen entsprechenden Nachteilsausgleich. „Teilhabe darf nicht vom Wohnort abhängen“, so Göpel. „Mit einem angemessenen Gehörlosengeld kann Bayern endlich aufholen und seinen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.“

 

In der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind das Bayerisches Rotes Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt Bayern, der Landes-Caritasverband Bayern, die Diakonie Bayern, der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern und der Paritätische Wohlfahrtsverband Bayern organisiert. Gemeinsam erbringen die Verbände rund 75% aller sozialen Dienstleistungen in Bayern. Als Verband unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege Bayern ihre Mitglieder durch Koordination und Absprachen bei der Realisierung von Zielen, mit denen sie ihren Beitrag dazu leisten, Bayern sozial zu gestalten.