Geschätzt wiesen etwa 70 % aller Inhaftierten eine Suchtproblematik auf. Seit 1997 erfolge die Beratung und Betreuung suchtgefährdeter und abhängigkeitskranker Gefangener in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten durch externe Fachkräfte, die nicht im Vollzug beschäftigt seien. „Mittlerweile werden über 57 Vollzeitstellen dieser externen Fachkräfte vom Bayerischen Gesundheitsministerium (StMGP) finanziert. Dies zeigt, dass die Problematik auch dort gesehen wird“, so Mück. So konnten im Jahr 2019 insgesamt 7.519 Klient*innen durch die externe Suchtberatung (ESB) betreut werden, davon überwiegend Männer (rd. 93%). Mück betont die besondere Qualität der EXB: „Dadurch, dass die Beraterinnen und Berater nicht ins offizielle Vollzugssystem eingebunden sind, bekommen sie einen viel besseren Zugang zu den Straffälligen, auch wenn sie sich natürlich an die Vorgaben halten müssen.“
Bewährt habe sich die enge personelle und fachliche Anbindung der Externen Suchtberater an die bayerischen Suchtberatungsstellen, die ihre Klienten nach der Haft weiter betreuen, so Kornelia Poth: „Viele der Drogenabhängigen verfügen nach der Haftentlassung nicht über eigenen Wohnraum, übernachten bei Freunden oder in Notunterkünften und sind hier natürlich besonders rückfallgefährdet.“ Gerade für diese Begleitung, aber natürlich auch für die sonstige Suchtberatung seien Beratungsdienste weiterhin auf eine gesicherte Finanzierung angewiesen.
Im Sinne der Schadensreduzierung und einer adäquaten gesundheitlichen Versorgung setzt sich die Freie Wohlfahrtspflege Bayern für den weiteren Ausbau der Substitution in jeder Haftanstalt und die nahtlose Anschlussbehandlung nach der Entlassung ein. Natürlich sei es besser, wenn die Klienten clean seien, sagt Mück. Aber: „Überdurchschnittlich häufig versterben opioidabhängige Strafgefangene infolge von Drogenintoxikation unmittelbar nach Haftentlas1sung, da sie die Wirkung der Drogen falsch einschätzen.“ Hier könne die Substitutionsbehandlung das Risiko von Drogentodesfällen deutlich reduzieren. Hierfür sollte das vom Bayerischen Landtag beschlossene und erfolgreich durchgeführte Modellprojekt zur Abgabe von Naloxon (Opioidantagonist) an geschulte Opioidabhängige auf alle bayerischen Haftanstalten ausgeweitet werden. Die externe Suchtberatung begleitet die Substitutionsbehandlung und wird die „Naloxonschulungen“ übernehmen.
Die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) umfasst die in der Suchtkranken- und Suchtgefährdetenhilfe tätigen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Entwicklung der Suchthilfe in Bayern und bietet Unterstützung bei suchtspezifischen Fragen. Die Geschäftsstelle der KBS wird von der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und - als Projekt - vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege finanziert.