Am 30.11.2020 lud die bayerische Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales zu einer Videokonferenz ein. Hintergrund war die derzeit nicht absehbare Mittelsituation bei der Ausgleichsabgabe in den kommenden Jahren. In diesem Zusammenhang sollten die Auswirkungen auf die Förderung von Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach § 30 Abs. 1 und Abs. 3 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) (Investitionskosten für WfbM und Förderung von Wohnraum für Werkstattgänger) erörtert werden.
