Flexibilität mit System – Neuer Vertrag stärkt Ausfall- und Springerkonzepte in der Pflege in Bayern

München, 11. Februar 2026 – Zum 1. März 2026 tritt in Bayern ein Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI in Kraft, der erstmals verbindliche Regelungen für betriebliche Ausfallkonzepte in der vollstationären Pflege schafft. „Ziel ist es, kurzfristige Personalausfälle besser abzufedern, die Dienstplansicherheit zu erhöhen und den Rückgriff auf Zeitarbeit zu begrenzen“, erläutert Margit Berndl, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege Bayern.

Ausgangspunkt ist ein vom Freistaat Bayern gefördertes Modellprojekt, in dem in den Jahren 2023 und 2024 federführend durch die Freie Wohlfahrtspflege Bayern gemeinsam mit dem bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und der Kommunalen Altenpflege Bayern (KAB) verschiedene Springerkonzepte in der ambulanten und stationären Langzeitpflege erprobt und wissenschaftlich begleitet wurden. Der ehemalige Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, hatte sich hierfür ausdrücklich eingesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass strukturierte Ausfallkonzepte sowohl zur Entlastung des Personals als auch zur Stabilisierung der pflegerischen Versorgung beitragen können. Erprobt und wissenschaftlich begleitet wurde dieses Vorgehen bereits in den Jahren 2019 bis 2022 im Rahmen eines Modellprojekts der Diakonie Bayern.

Struktur statt Improvisation

Ein betriebliches Ausfallkonzept beschreibt, wie Pflegeeinrichtungen bei kurzfristigen Ausfällen, Personalengpässen oder nicht besetzbaren Stellen ihre vereinbarte Personalausstattung und die Betreuung ihrer Bewohnenden sicherstellen. Die Umsetzung kann einrichtungsintern oder einrichtungsübergreifend erfolgen. Instrumente hierzu sind Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste sowie Springerkräfte in Betracht.

Springerkräfte sind Pflegefach- oder Pflegehilfskräfte, die flexibel dort eingesetzt werden, wo ein akuter Bedarf besteht. 

Organisationsentwicklung als Grundlage

Der Nachtrag verbindet die Einführung von Ausfallkonzepten mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung. Pflegeeinrichtungen sollen Strukturen, Abläufe und Kommunikationswege systematisch überprüfen und weiterentwickeln, um ein dauerhaft tragfähiges Ausfallmanagement zu etablieren. Diese Maßnahmen können – bei Vorlage entsprechender Nachweise – zusätzlich refinanziert werden. 

Sonderfunktionsstelle möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine besondere Stelle „Ausfallkonzept“ mit einem Schlüssel von bis zu 1:50 vereinbart werden. Voraussetzung sind nachgewiesene Maßnahmen der Organisationsentwicklung sowie die Einhaltung der personellen Vorgaben.

Grenzen für Arbeitnehmerüberlassung

Grundsätzlich nicht refinanzierbar ist Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG. Ausnahmen gelten nur für regionale Kooperationen rechtlich selbstständiger Träger in einem engem räumlich-funktionalem Zusammenhang. Überregionale oder bundesweite Personalpoolmodelle bleiben ausgeschlossen.

Fazit

„Mit dem neuen Nachtrag erhält die Einrichtungsführung die Gelegenheit, das Ausfallmanagement systematisch zu entwickeln und somit nachhaltig zu verbessern“, betont Margit Berndl. Pflegeeinrichtungen erhalten erstmals eine klare rechtliche und finanzielle Grundlage, um Springer- und Ausfallkonzepte aufzubauen. Gleichzeitig verpflichtet die Regelung zu struktureller Organisationsentwicklung. Ausfallmanagement wird damit vom spontanen Reagieren zur planbaren Strategie – mit dem Ziel, Dienstpläne zu stabilisieren, Mitarbeitende zu entlasten und die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. 

Der nun vorliegende Nachtrag verdeutlicht, wie unter maßgeblicher Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege Bayern im Dialog zwischen Kostenträgern und Leistungserbringerverbänden tragfähige Lösungen entstehen können.

 

Die in der Freien Wohlfahrtspflege Bayern zusammengeschlossenen Verbände sind die Arbeiterwohlfahrt, das Bayerische Rote Kreuz, die Caritas, das Diakonische Werk Bayern, der Lan-desverband der Israelitischen Kultusgemeinden und der Paritätische Wohlfahrtsverband. In Bayern unterhalten die Wohlfahrtsverbände und ihre angeschlossenen Organisationen rund 14.500 Facheinrichtungen und Projekte im gesamten sozialen Bereich. Sie beschäftigen etwa 410.000 hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zusätzlich engagieren sich in der Freien Wohlfahrtspflege Bayern und ihrem Umfeld etwa 137.000 Menschen ehrenamtlich.