Die Freie Wohlfahrtspflege Bayern sieht in dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes eine Reihe von Ansatzpunkten, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen inhaftierter Menschen und zur Förderung ihrer Resozialisierung beitragen können. Es sollte dabei unbedingt die Chance genutzt werden, die vom Bundesverfassungsgericht gestellte Aufgabe der Entwicklung eines über die Fragen zur Vergütung der Gefangenenarbeit hinausgehenden wirksamen und in sich schlüssigen Resozialisierungskonzepts zu erfüllen.